Geschäftsbesorgung

EUROLAND übernimmt auf Wunsch mit der Geschäftsbesorgung sämtliche Aufgaben und Pflichten des Bauherren, die zur Entwicklung, Realisierung und Vermarktung eines Projektes notwendig sind.
Die Geschäftsbesorgung kann in Form eines Auftrages mit umfassenden Vollmachten für alle Belange erfolgen oder aber durch die Übernahme der Geschäftsführung in Projektgesellschaften.

Projektentwicklung

In der Projektentwicklung werden von EUROLAND auf der Basis von städtebaulichen Vorgaben Nutzungskonzepte, Machbarkeitsstudien und Konflikte vermeidende Zieldefinitionen erarbeitet auf deren Basis Grundstücke profitabel entwickelt werden können, ohne dabei den Aspekt der Architektur- und der Nutzungsqualität zu vernachlässigen.

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  • Definition der Entwicklungsziele in technischer und rechtlicher Hinsicht (stadtplanerische, architektonische und technische Programmerstellung)
  • Entwicklung nachhaltiger Nutzungskonzepte
  • Klärung politischer und kommunaler Belange
  • Klärung der eigentumsrechtlichen Vorgaben
  • Klärung der baurechtlichen Vorgaben
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien
  • Durchführung der Due Diligence
  • Durchführung der Grundstückskaufverhandlungen
  • Erstellen der Projektstruktur und der Projektorganisation
  • Definition der Standards
  • Erstellen des Funktions- und Raumbedarfsprogramms

Projektmanagement

EUROLAND übernimmt mit dem Projektmanagement die Abwicklung eines Projektes in technischer und kaufmännischer Hinsicht.

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Dazu gehören:

  • Betreuung der Aufstellung eines Bebauungsplans mit Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen
  • Betreuung sämtlicher Genehmigungsverfahren von der Bauvoranfrage bis zum Bauantrag
  • Auslobung und Durchführung von qualitätssichernden Verfahren und Architektenwettbewerben
  • Kostenplanung und Kostensteuerung von der Kostenschätzung bis zur Budgetfestlegung und Budgetverfolgung
  • Terminplanung und Terminsteuerung, abgestimmt auf das jeweilige Entwicklungsstadium, Überwachung des Rechnungs- und Zahlungswesens von der Rechnungsprüfung bis zur Liquiditätskontrolle
  • Verhandlung und Abschluss sämtlicher Planungs- und Errichtungsverträge mit Architekten, Fachingenieuren, Sonderfachleuten und Generalunternehmern bzw. Einzelfirmen
  • zielorientiertes Führen der am Projekt Beteiligten mit Kontrolle aller Maßnahmen für Planung und Durchführung